Fontos információ szállásfoglalóknak

Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß der Regierungsverordnung 235/2019(X.15) über die Verwendung digitaler Dokumentenlesegeräte die Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Wohnadressenkarte oder Reisepass) als Voraussetzung für den Check-in und die Zimmerreservierung die persönlichen Daten der Personen, die die Beherbergungsleistung in Anspruch nehmen, bei der Ankunft an der Rezeption bestätigt und diese mit einem digitalen Dokumentenscanner seitens des Hotels erfasst werden.